Infelgeld
Erklärung:
Abgabe der Untertanen eines Klosters an dasselbe bei der Neuwahl eines Abtes.
sprachliche Erläuterung:
von lat. infula Binde, Band, später Bischofs- und Abtsmütze.
Wort danach: Infelsteuer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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