Wort davor: Individualansässigkeit
Individualbehörde
Erklärung:
einzelner Beamter als Kirchenbehörde.
- Belegtext:
der regent [hat] die kirchenregierung nicht ... unmittelbar, sondern ... durch von ihm verordnete kirchenbeamte, sowohl durch collegien als individual-behoerden zu fuehren
Datierung: 1818
Fundstelle: Weber,SachsKR. I 1 S. 8
Wort danach: Individualbuchführung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten