Wort davor: Immobiliarvermögen
Immobilie [Ergänzung zum Druck]
Erklärung:
Grundstück, Liegenschaft.
vgl.
Möbel.
- Belegtext:
alle verbrifft- und unverbriffte activschulden, praetensiones und forderungen, obligationes und schuldbrieffe, ob selbige gleich auf liegende gründe und gütter verschrieben ... auch der ... landtaffl
einverleibt und für immobilien zu achten weren
Datierung: 1696
Fundstelle: KrummauClarissUB. 361
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- Belegtext:
es wird [bei besitzenden Kaufleuten u. Bürgern in die bewegliche Habe] und, wann solche nicht zureichen, der kauffboht derer immobilien nachgegeben
Datierung: 1732
Fundstelle: RigaAkt. II 367
- Belegtext:
es giebt zweierlei schatzungen: a) capitalschatzung, so von immobilien gegeben wird, und b) personalschatzung, so von personen entrichtet wird
Datierung: 1744
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. VI 2 S. 764
- Belegtext:
alle kontributionen und abgaben werden nach portionen vertheilet. bey dem ansatz derselben kommen theils die immobilien und die art ihrer nutzniessung, vorzueglich aber der verkehr und erwerb des besitzers in betrachtung
Datierung: 1786
Fundstelle: Gadebusch,Staatskunde I 179
Wort danach: Immobilienbrandkasse
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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