Wort davor: Immirecht
Immission [Ergänzung zum Druck]
Erklärung:
gerichtliche Einsetzung in ein Gut, um dessen Besitz ergreifen zu können.
- Belegtext:
wann auch der vogt zu H. ein pfandzettul giebt, ein pfandschaft oder immission befilt, so verrichtet der bot nit, es sei dann der pfandzettul ... durch ein vogt ... unterschrieben
Datierung: 1619
Fundstelle: RhW. II 1 S. 108
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- Belegtext:
wann ain burger dem andern oder iemanden, so ausser dem burgfridt, ze thuen schuldig worden, so nit vorhin bereit bei dem churfürstl. pfleggericht auf grund und poden verschriben oder die clag auf ein
pfand, hypothec oder immission eines churfürstl. grundstucks gestölt, sondern an einen burger ein personalspruch wäre, umb solche schuld vorm camerambt zu clagen wür auch wenigist auf die 20 fl das recht zu schaffen hetten
Datierung: 1668
Region/Autor/Textsorte:
Innviertel
Fundstelle: ÖW. XV 46
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- Belegtext:
ist ... gesucht worden die cognition, manutinents, obligation, proclamation, immission, taxation, distraction, erbung und enderbungen und waß darahnhengig bißhero beschehen
Datierung: 1701
Fundstelle: RhW. III 1 S. 240
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- Belegtext:
da der grund-herr den käuffer in das urbarium oder grund-buch einschreibet, darüber ein instrument oder kauff-brieff verfertiget und solchen brieff dem käuffer oder neuen erb-rechter zustellet, ist in
rechten an statt der würcklichen immission oder einsetzung in die possession
Datierung: 1721
Fundstelle: Bluemblacher 3
Faksimile
- Belegtext:
diejenige [creditores] welche bereits eine immission erhalten, [sind] noch zur zeit bey ihrem immissions-recht zu belassen
Datierung: 1768
Fundstelle: Cramer,Neb. 76 S. 121
- Belegtext:
ein in den würklichen besitz seines schuldners güter von dem richter gesetzter gläubiger erhält, wenn auch sonst mit der forderung kein dingliches recht verknüpfet wäre, durch die geschehene immission,
anders aber nicht, ein gerichtliches pfand-recht, welches dem öffentlichen gleich gehet
Datierung: um 1772
Fundstelle: Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 64 § 17
Wort danach: Immissionserkenntnis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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