Wort davor: Immerrind

immerwährend
Erklärung: ohne zeitliche Begrenzung, dauernd.

immerwährend (I)
Erklärung: von einem Vertrag: beständig, unwiderruflich.
immerwährend (II)
Erklärung: von einer Schuldverpflichtung: unablösbar.
immerwährend (III)
Erklärung: von einer Gemeinschaft, Gesellschaft.
immerwährend (IV)
Erklärung: von Impotenz als Ehehindernis.
immerwährend (V)
Erklärung: vom Gebrauch einer Sache.
immerwährend (VI)
Erklärung: von der Geltungsdauer eines Gesetzes.
immerwährend (VII)
Erklärung: von der Dauer eines Amtes.

Wort danach: Immi

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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