Immerkuh
Erklärung:
von dem Verpflichteten zu erhaltende und nach ihrem Tode zu ersetzende Kuh, auch (ewige) Rente des Nutzens einer Kuh.
vgl.
Eisenkuh,
1eisern (I 1),
Immerrind,
stählern.
Wort danach: Immerlicht
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