Wort davor: Immerkäse

Immerkuh
Erklärung: von dem Verpflichteten zu erhaltende und nach ihrem Tode zu ersetzende Kuh, auch (ewige) Rente des Nutzens einer Kuh.
vgl. Eisenkuh, 1eisern (I 1), Immerrind, stählern.

Wort danach: Immerlicht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten