Immenfluchtgeld
Erklärung:
Abgabe der Imker aus anderen Bezirken für den den Immen (I) erteilten Schutz.
vgl.
Fluchtgeld,
Fluggeld,
Immengeleitgeld.
Wort danach: Immengarten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten