Wort davor: Immenbede

Immenfluchtgeld
Erklärung: Abgabe der Imker aus anderen Bezirken für den den Immen (I) erteilten Schutz.
vgl. Fluchtgeld, Fluggeld, Immengeleitgeld.

Wort danach: Immengarten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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