Immedietätsstreit Erklärung:Streit um unmittelbare Gerichtsbarkeit des Grundherrn.
Belegtext:
daß dieser immedietaetsstritt allenfalls ad fora Juliacensia zu rechtlicher vollfuehrung zurueck zu weisen seye Datierung: 1758
Fundstelle:Cramer,Neb. IX 98