Wort davor: Immediatstift
Immediatuntertan
Erklärung:
unmittelbarer (landesfürstlicher) Untertan.
vgl.
Immediatamtsuntertan,
Mediatuntertan,
Stadtuntertan.
- Belegtext:
werden dannenhero sowohl die vom herrenstand ... als die städte dasjenige, so zu ihrer zehrung bei dem landtage wird erfordert werden, selbst unter sich und ohne daß unsere immediatunterthanen
damit beschwert werden, aufbringen müssen
Datierung: 1714
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. II 37
- Datierung: 1725
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. IV 1 S. 720
- Datierung: 1765
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. XIII 661
- Belegtext:
die immediatunterthanen, ... die denen kirchenvisitationibus nicht beywohnen
Datierung: 1769
Fundstelle: PreußKirchReg. 81
- Datierung: 1803
Fundstelle: Botzenhart,Frhr.v.Stein I 469
Wort danach: Immediatuntertanensache
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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