Wort davor: Immediatstand
Immediatstift
Erklärung:
reichsunmittelbares Stift (Abtei).
vgl.
Mediatstift.
- Belegtext:
was aber anlangen thut die immediat-stifft und geistliche gueter, so vorm passauischen vertrag ... eingezogen worden
Datierung: 1635
Region/Autor/Textsorte:
Prager Friede § 4
Fundstelle: RAbsch. III 535
Faksimile
- Belegtext:
daß es ein immediat- oder reichsstift werden möchte
Datierung: 1644
Fundstelle: ProtBrandenbGehR. II 341
Wort danach: Immediatuntertan
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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