Wort davor: Immediatherr

Immediatkämmerei
Erklärung: zur Verwaltung des unmittelbaren Kammergutes (I) bestimmte Kämmerei (IV).

Wort danach: Immediatkämmereigut

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten