Wort davor: Immediatgefälle
Immediatgenehmigung
Erklärung:
vom Landesherrn erteilte Genehmigung.
- Belegtext:
daß ... die vererbpachtung ... ganzer gueter ... nicht ohne vorherige pruefung ... und darauf erfolgte immediatgenehmigung ... statt finden soll
Datierung: 1805
Fundstelle: Krug,StaatswPreuß. 558
Wort danach: Immediatgut
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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