Wort davor: Immediatgebiet

Immediatgefälle
Erklärung: unmittelbar dem Landesherrn zustehende Gefälle.

Wort danach: Immediatgenehmigung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten