Wort davor: Immediatangehörige
Immediatbauer
Erklärung:
dem Landesherrn unmittelbar unterstellter Bauer.
vgl.
Hochzinsbauer.
- Belegtext:
freie und königliche immediatbauern
Datierung: 1740
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. VI 2 S. 51
- Belegtext:
abstellung der ... schulmaengel in faellen, so die koenigliche immediatbauren betreffen
Datierung: 1769
Fundstelle: PreußKirchReg. 105
- Datierung: 1808
Fundstelle: Botzenhart,Frhr.v.Stein II 438
Wort danach: Immediatbehörde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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