Wort davor: Immatrikulationsgebühr

immatrikulieren [Ergänzung zum Druck]
Erklärung: (in eine Liste) einschreiben und damit die Rechte und Pflichten der übrigen Listenmitglieder erwerben.
vgl. Matrikel.

Wort danach: Immatrikulierungsanspruch

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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