Wort davor: Immatrikulationsgebühr
immatrikulieren [Ergänzung zum Druck]
Erklärung:
(in eine Liste) einschreiben und damit die Rechte und Pflichten der übrigen Listenmitglieder erwerben.
vgl.
Matrikel.
- Belegtext:
wenn jemand begehret, der marckt-matricul einverleibet zu werden, soll dasselbige mit einwilligung zweyer drittel gegenwaertiger immatriculirter kauff-leute ... geschehen
Datierung: 1666
Fundstelle: Siegel,CJCamb. I 208
- Belegtext:
die notarii ... sollen ... bey denen hoechsten reichs-gerichten immatriculiret seyn
Datierung: 1712
Fundstelle: BrschwLO. II 45
- Belegtext:
die notarii ... sollen ... sich [bey] der bey unserem ober-appellations-gerichte darzu verordneten matricul ... immatriculiren lassen
Datierung: 1712
Fundstelle: BrschwLO. II 45
- Belegtext:
alle an der cancelley noch nicht immatriculirte notarii praevio examine in die cancelley-matricul zu bringen ... seyn
Datierung: 1716
Fundstelle: CCOsnabr. I 2 S. 869
- Belegtext:
immatriculiren, einschreiben in die matricul, dem buch, darinnen andere buerger eingeschrieben werden, seinen namen einverleiben
Datierung: 1753
Fundstelle: Oberländer 347
- Belegtext:
unter den cammer-gerichts-personen begreifet man nicht allein den cammer-richter, praesidenten ... sondern auch die in die cammer kommende partheyen, rechts und ordnung maeßig immatriculirte
practicanten und sollicitanten, wie auch die der cammer-praxeos wegen, sich an den ort des cammer-gerichts aufhaltende studenten
Datierung: 1755
Fundstelle: Hellfeld II 813
- Belegtext:
daß die adeliche lehenleute nicht nur auf berufen bey solennen actibus persoenliche hof- und ehrendienste, sondern auch von denen lehenbaren guetern, welche bey der landschaft immatriculirt
sind, die rittersteuer, wie all andere hofmarchsinnhaber dahin praestiren mueßen
Datierung: 1770
Fundstelle: Kreittmayr,StaatsR. 403
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
sitz und stimme auf den landtaegen ist das ... wesentliche stueck derjenigen gerechtsame, welcher sich ein jeder immatriculirter stand in hiesigen land zu erfreuen hat
Datierung: 1770
Fundstelle: Kreittmayr,StaatsR. 429
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
doch ist von dieser regel die mit immatriculirten guetern im land ansaessige geistlichkeit so weit ausgenommen, daß diese auch in personal-spruechen, welche geld und gut betreffen, das forum laicale erkennen muß
Datierung: 1788
Fundstelle: KurpfSamml. IV Reg. s.v. Actiones
- Belegtext:
ueber die art und weise, wie ein von einem kayserlichen hofpfalzgrafen ernannter notar die immatrikulierung ... zu erhalten hat, sehe man meister im bericht, wessen diejenige sich zu verhalten, die am
kayserlichen cammergericht immatrikuliert seyn wollen, in dessen notariatsspiegel
Datierung: 1803
Fundstelle: RepRecht XI 105
- Belegtext:
diejenige jedoch, welche wegen hofchargen nebenbesoldungen oder utilien genießen und dieses genusses wegen bereits immatriculiert sind, moegen immatriculiert bleiben
Datierung: 1810
Fundstelle: SammlBadStBl. I 731
- Belegtext:
so wird z.b. von dem oberappellationsgericht in Celle kein jüdischer advocat immatrikuliert, wenn er nicht zuvor einen dispens vom justiz-ministerium erhalten
Datierung: 1828
Fundstelle: Schnee,Hoffinanz V 261
Wort danach: Immatrikulierungsanspruch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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