Wort davor: Imbißmahl

Imbißpfennig
Erklärung: "Ablösungsgeld für ein bei Gelegenheit der Teidinge herzustellendes Mahl" Unger,SteirWsch. 365.

Wort danach: imbuga

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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