Wort davor: Illatenforderung
ilodfretho
Erklärung:
Richth. 121: Verschreibung für ioldfretho? siehe Gildefriede;
oder "an die Genossenschaft zu zahlendes Friedegeld"? [vgl. den Beleg aus der neuen Edition mit Übersetzung].
- Belegtext:
sa hwasa ioldskipi infiuchte, sa skil hi twam monnon beta and thre fretha sella, allera erost thene ilodfretho, thet other thene liodfretho, thet thredde thene progostes fretho
thruch thene meneth, ther hi esweren heth sina ieldebrotheron and ieldeswesteron [Wenn jemand sich in einer Gilde schlägt, so soll er doppelt büßen und ein dreifaches Friedensgeld entrichten,
zuerst das der Gilde zukommende Friedensgeld, zweitens das dem Volke gebührende Friedensgeld, drittens das dem Propst zu zahlende Friedensgeld wegen des Meineides, den er seinen Gildebrüdern und Gildeschwestern geschworen hat.]
Datierung: um 1300
Fundstelle: RüstringerR. 88
Textarchiv: RüstringerR. 88
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Fundstelle: Holthausen,AltfriesWB. 67
- Fundstelle: vanHelten,OstfriesLex. 193
Wort danach: Iltis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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