Wort davor: hypothekenordnungsmäßig
Hypothekenrecht
Erklärung:
in das öffentliche Buch eingetragenes besitzloses Grundpfandrecht.
- Belegtext:
denen aber, die vor der verheyrathung bereits schon ein hypothekenrecht erlanget haben
Datierung: 1780
Fundstelle: Lahner,NürnbR. 116
- Belegtext:
erbschaftsgläubiger, denen für ihre forderungen ein pfand- oder hypothekenrecht bestellt worden
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 16 § 506
- Datierung: 1808
Fundstelle: Heinemann,StatRErfurt 330
- Datierung: 1810
Fundstelle: VerordnAnhDessau II 177
- Datierung: 1821
Fundstelle: SammlBadStBl. IV 53
- Datierung: 1823
Fundstelle: GSHess. I 91
Wort danach: Hypothekenrichter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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