Wort davor: Hypothekarurkunde
Hypothekenbehörde
Erklärung:
Behörde, die mit Hypothekenangelegenheiten befaßt ist.
- Datierung: 1789
Fundstelle: NCCPruss. VIII 2518
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
die rechte und pflichten, welche auf den grundstuecken haften, [können] mit vertauscht werden, ohne bei den justiz- und hypothekenbehörden dieserhalb kosten zu verursachen
Datierung: 1808
Fundstelle: Krug,StaatswPreuß. 304
Wort danach: Hypothekenbestellung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten