Hüttenseigerhandel
Erklärung:
Handel mit Metall, das in einer 2Hütte (VI) durch Seigern gewonnen wird.
vgl.
Hüttensilbermachen.
Wort danach: Hüttensiegel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten