Wort davor: Hüttenrechnungssache
Hüttenrecht
Hüttenrecht (I)
Erklärung:
Berechtigung bezüglich.
Hüttenrecht (I 1)
Erklärung:
einer 2Hütte (VI).
- Belegtext:
das huttenrecht folget dem stifft W., gerichte, recht, vber halß vnndt handt gehortt dem grafen inn die herrschaft C.
Datierung: 1573
Fundstelle: ZHarz 3 (1870) 602
Hüttenrecht (I 2)
Erklärung:
einer Glashütte.
- Belegtext:
weilen ihnen [Beständern einer Glashütte] bei diesem bestand dasjenige auch zugelassen ist, was hüttenrecht mit sich führet, als nämlich die zehrungen [dürfen sie Wein schenken]
Datierung: 1684
Fundstelle: VeröfflFürstenb. X 22
Hüttenrecht (I 3)
Erklärung:
einer 2Hütte (VII).
- Belegtext:
also sindt die pallirer vnd halten das also das alt herkommen der hüttenrecht nach inhaldunge der alten gewonheit vnd nach dem buch vnd ordnunge der eide
Datierung: 1486
Fundstelle: Wissell,Steinmetz 117
Hüttenrecht (I 4)
Erklärung:
einer 2Hütte (IX).
vgl.
Hüttenrechtung.
- Belegtext:
die keuschen hat in poden auf acht khüe albenrecht und hüttenrecht
Datierung: 1692
Fundstelle: Unger,SteirWsch. 357
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
soll kein fremder ... die allmenden benutzen, auch keine hüttenrechte auf hiesigen alpen bauen noch kaufen
Datierung: 1823
Fundstelle: UriLB. 83
- Datierung: 1826
Fundstelle: UriLB. II 98
- Fundstelle: VjschrSozWG. 38 (1949/52) 148
Hüttenrecht (II)
Erklärung:
in einer 2Hütte (VI) geltendes Recht.
Wort danach: Hüttenrechtung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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