Wort davor: Hüttenlehen
Hüttenlehnsträger
- Belegtext:
"hüttenlehensträger derjenige, auf dessen Namen das Hüttenlehen ertheilt oder in den öffentlichen Büchern ausgeschrieben wurde"
Fundstelle: Scheuchenstuel 132
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Wort danach: Hüttenmann
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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