Wort davor: Hüttengewerksmitglied
Hüttengewerkschaft
Erklärung:
Genossenschaft oder Gesellschaft zum Betrieb einer 2Hütte (VI).
vgl.
Hüttengesellschaft.
- Belegtext:
das erlangende kaufgeld der herrschaft alleinig verrechnet, und darzu weder frembde kaeufer und licitanten, noch weniger die ganze huettengewerkschaft, nach einer unpartheyischen schaetzung, dabei zugelassen werden solle
Datierung: 1757
Fundstelle: Scotti,Sayn 738
Wort danach: Hüttenglöcklein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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