Wort davor: Hüttengericht
Hüttengesellschaft
Erklärung:
Gesellschaft zum Betrieb einer 2Hütte (VI).
vgl.
Hüttengewerk,
Hüttengewerkschaft.
- Belegtext:
ob auch ein geselschaft unter inen ein geselschafter hetten, der sich unrugklich hielt, ... so sollen die merern derselbigen geselschaft macht haben, denselbigen aus der geselschaft zu tun, unersucht
der andern huttengeselschaft
Datierung: 1524
Fundstelle: GQProvSachs. 47 S. 23
Wort danach: Hüttengesinde
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