Wort davor: Hüttenfuhre
Hüttengast
- Belegtext:
"huettengast (auch Zufahrer), fremde Bergwerksbesitzer, welche ihre Erze in einer ihnen nicht gehörigen Schmelzhütte gegen eine gewisse Abgabe an den Hüttenbesitzer
(der Hüttenzins genannt) verschmelzen dürfen"
Fundstelle: Scheuchenstuel 131
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Wort danach: Hüttengebäu
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