Wort davor: Hutschnürmacher
Hutschreiber
Erklärung:
Schreiber eines Hutmanns (II) oder einer 2Hütte (V).
- Belegtext:
C.S. hofplattner zu J. [erhält die Bewilligung] ... ein platnerwerckstat ... in der behawsung, so H.F.s, huotschreibers gewest, pawen zu lassen
Datierung: 1505
Fundstelle: JbKunsthistKaiserh. 3 (1885) p. 29
- Fundstelle: Peetz,VwStud. 20
Wort danach: Hutservitut
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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