Wort davor: Hutlohn
hutlos
hutlos (I)
Erklärung:
ohne Aufsicht.
hutlos (II)
Erklärung:
wie biesterfrei.
Wortbildungshinweis: zu
2Hut (I 4 c).
- Belegtext:
hodelos oder biesterfrey ist derjenige freie eingesessene des hochstifts, der weder in einer hode, noch einem demselben gleichgeltenden schutze steht
Datierung: 1799
Fundstelle: Klöntrup,Osnabr. II 171
hutlos (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
substantiviert.
- Belegtext:
die ... eintheilungen der osnabrückischen bauern in ... hodegenossen und hodelose ... haben nicht auf die größe ihrer besitzungen, sondern auf ihre sonstigen verhältnisse bezug
Datierung: 1803
Fundstelle: Gesenius,Meierrecht II 73
Wort danach: Hutlose
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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