Wort davor: Hutgeld
Hutgenosse
Hutgenosse (I)
Erklärung:
Angehöriger einer 2Hut (I 4 c).
- Belegtext:
jeder schirmherr haelt ein register ..., worin die schutzverwanten oder hodegenossen eingeschrieben werden
Datierung: 1799
Fundstelle: Klöntrup,Osnabr. II 171
Hutgenosse (II)
Erklärung:
Angehöriger einer 2Hut (X).
- Belegtext:
sie [die Bauerrichter] sollen auch schweine- und khuehirten allein, aber die huedegenoßen die scheffer meiden
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: LippstadtStR. 80
- Belegtext:
wenn jemand um einen zuschlag bittet, ob derselbe ohne nachteil ... der unterthanen hut und weide angewiesen werden könne, ... [sind] die hutgenossen darüber zu vernehmen
Datierung: 1708
Fundstelle: Schlüter,WestfProvR. II 92
- Belegtext:
sämbtliche hudegenoßen ... haben ... zum hirten erwält H.E.
Datierung: 1797
Fundstelle: Lappe,GesekeHuden 81
- Belegtext:
die übrigen eintheilungen der ... bauern in gut- und bluteigene, ... hodegenossen und hodelose ... haben ... auf ihre sonstigen verhältnisse bezug
Datierung: 1803
Fundstelle: Gesenius,Meierrecht II 73
- Datierung: 1808
Fundstelle: Hagemann,PractErört. V 110
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Wort danach: Hutgenossenschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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