Wort davor: hüten
Hüten
sprachliche Erläuterung:
subst. inf.
Hüten (I)
Erklärung:
Wachehalten oder Wachlohn, Hutgeld.
- Belegtext:
soll ... ieder adelsmann ... mit steur ... usserthalb anderer burgerlichen dienstbarkeiten, als fronen, hueten, wachen ..., belegt werden
Datierung: 1535
Fundstelle: SchlettstStR. 412
Faksimile
- Belegtext:
sonsten soll ein buochtrucker ... beschwerden usserhalb der gewonlichen zöll, als steuer, schatzung, satzgelt, hiettens, wachens ... frönens, auch der zunft frey sein
Datierung: 1592
Fundstelle: FreiburgZftO. 46
Hüten (II)
Erklärung:
Aufsicht, insbesondere über Vieh.
Hüten (III)
Erklärung:
insbesondere im Forstbezirk.
Wort danach: Hutenblaffert
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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