Belegtext:
[der Waldeigentümer darf nicht zu große Schläge anlegen, da er sonst] den hut- und triftberechtigten die hut und weide zu sehr einschraenken koennte Datierung: 1783
Fundstelle:Krünitz,Enzykl. 27 S. 316
Belegtext:
es ist ... nicht erlaubt, wiesen und aecker zum nachtheil der hut- und weideberechtigten zu umzaeunen Datierung: 1798
Fundstelle:Hagemann,PractErört. I 183