Wort davor: Hutauseinandersetzung
hutbar
hutbar (I)
Erklärung:
zu Hüterdiensten verpflichtet.
- Belegtext:
alle ... güeter der gemainen statt ... [sind] steurbar, schatzbar, fronbar, huotbar, wachtbar
Datierung: 1526
Fundstelle: Reyscher,Stat. 276
Faksimile
- Fundstelle: SchwäbWB. III 1930
hutbar (II)
Erklärung:
von zu hütendem Vieh.
Wort danach: Hutbaum
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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