Wort davor: Hurentochter
Hurenvogt
Hurenvogt (I)
Erklärung:
allgemein als Organ der städtischen Sittenpolizei.
- Belegtext:
von ettlichen der gmainde hurenvoegte gesetzt und den alten priestern glich sowole als den andern ire dinstpotten (von weibsbilden) abgetrungen, auch zwuschen etlichen ehleuten,
die gleichwole ires absonderns guten fug gehabt, ein jurisdiction erdacht, ine zusamen oder dasjene, so inredde gehabt, aus der stadt alhie zu ziehen gepotten
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: QFrankfG. II 212
Hurenvogt (II)
Erklärung:
insbesondere zur Beaufsichtigung von Dirnen.
Wort danach: Hurenwandel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten