Wort davor: Hurentochter

Hurenvogt

Hurenvogt (I)
Erklärung: allgemein als Organ der städtischen Sittenpolizei.

Hurenvogt (II)
Erklärung: insbesondere zur Beaufsichtigung von Dirnen.

Wort danach: Hurenwandel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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