Wort davor: Hurengesindel
Hurengewerbe
vgl.
Hurenhandwerk.
- Belegtext:
soll es ihm [dem Bordellwirt] zu keiner entschuldigung gereichen, daß er die nicht gemeldete nicht zum hurengewerbe, sondern als eine freundin aufgenommen
Datierung: 1792
Region/Autor/Textsorte:
Preußen
Fundstelle: v.Berg,PolR. VI 1 S. 848
Wort danach: Hurengezelt
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