Wort davor: Hürdenschlagsrecht
Hürdler
Hürdler (I)
Hürdler (II)
Erklärung:
Händler.
- Belegtext:
das die ... hurdler ... auf dem markt schullen ir gewicht vnd ir wag also westellen, das sie nicht swerer noch mer
Datierung: 1365
Fundstelle: PragStR. 38
- Fundstelle: Jelinek 384
Wort danach: 1Hure
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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