Wort davor: hungern
Hungersnot
Erklärung:
wie Hunger (III).
Hungersnot (I)
Erklärung:
rechtliche Wirkung.
Hungersnot (I 1)
Erklärung:
befreit von Verpflichtungen.
- Belegtext:
si [das Kloster] sullent ... an ... irer ... jaerleichen gült, dhainerlay entgeltnuezz haben hungernot vrlewgs ... noch ... vnglücks daz von got her get
Datierung: 1380
Fundstelle: MBoica XVIII 220
Faksimile
- in Google Books
- Belegtext:
soll er meiner frawen das drittheil geben, ohne drei hand noth, das ist herrennoth, hungersnoth und schelmennoth
Datierung: 1413
Region/Autor/Textsorte:
Unterelsaß
Fundstelle: GrW. V 478
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Hungersnot (I 2)
Erklärung:
gibt Verfügungsbefugnis.
- Belegtext:
ist ... das eitwaeders stirpt, es si denn, das in hungersnot zwing ... so mag es von eignem erp nit tuen
Datierung: 1258
Fundstelle: BremgartenStR. II 20
- Belegtext:
kein mann mag verpfanden ... erbguter, die ihm von seinem weibe zugebracht werden ... es were dann, daß ihn ... hungers-noth dazu dringen thäte
Datierung: 1586
Fundstelle: LübStR. I 5 § 9
Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1586
- in DRQEdit
- Belegtext:
kein schiffer soll von des schiffes victualien ... verkauffen, es were dan ... jemand in der see ... auß hungersnoth zu retten
Datierung: 1614
Fundstelle: HansSeeR. XI 2
[weitere Angaben: Ausgabe von 1705]
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Hungersnot (I 3)
Erklärung:
als Strafmilderungsgrund.
Hungersnot (II)
Erklärung:
Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung.
Wort danach: Hungersnotdurft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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