Wort davor: Hundsziehen
1Hundzieher, Hundezieher
Erklärung:
Mann, der die herrschaftlichen Jagdhunde abzurichten und an den Jagdort zu bringen hatte.
vgl.
Hundetrecker.
- Belegtext:
wan sie [die Untertanen] hagen, giebt man zweyen einen leibbrodts, desgleichen den hundtsziehern
Datierung: 1560
Region/Autor/Textsorte:
Neckar
Fundstelle: GrW. I 444
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- Belegtext:
zu zeiten der schweinhatz auf der herrschafft erfordern die hundt sambt dem hundtzieher schickhen ... ohn der herrschaft kosten; entgegen die herrschafft dem hundtzieher und hunden die atzung und liferung geben soll
Datierung: um 1580
Fundstelle: Cramer,GrfschHohenz. 89
- Belegtext:
ein jedes amt zween aigen hundtzieher zu erhalten schuldig sein, damit, wenn sich begäbe, daß iro gnaden sie erfordern würde, daß sy dieselben hundt sammt denen hundtziehern schicken müßten
Datierung: um 1580
Fundstelle: Cramer,GrfschHohenz. 91
- Belegtext:
sollen sie ... den hundezieher ... auf ihre kosten unterhalten
Datierung: 1593
Fundstelle: HohenzollJh. 15 (1955) 106
- Belegtext:
soll ... in iedem unseren dörfern ... ein aigener hundzieher geordnet werden, der denselben schwein haz und kein anderer die hund habe oder ziehe, damit die hund [der Bauern] seiner gewohnen
Datierung: um 1623
Fundstelle: HohenzollJh. 12 (1952) 165
Wort danach: 2Hundzieher
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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