Wort davor: Hundtruhe
Hundsverständige
- Belegtext:
jeder eigenthuemmer eines hunds ... sobald sie bemercken, daß ein hund nicht fresse ... davon ... einem ... im ort befindlichen hundsverstaendigen die anzaige zu machen
Datierung: 1793
Fundstelle: Reyscher,Ges. XIV 1085
Wort danach: Hundevogt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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