Hundetöten Erklärung:als polizeiliche Ordnungsmaßnahme, vornehmlich wegen Tollwut(gefahr).
Belegtext:
stehet auch denen schindern die macht und das recht zu, andern ... das hundetoedten und abziehen zu verbiethen Datierung: 1725
Fundstelle:Pegius,JurErgötzl. 20
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