Wort davor: Hundsterzessen
Hundesteuer, Hundssteuer
vgl.
Hundeauflage,
Hundsmiete,
Hundetaxe,
Jägergeld.
Hundesteuer (I)
Erklärung:
Beisteuer der Untertanen zum Unterhalt herrschaftlicher Jagdhunde.
- Belegtext:
anno domini 1373 duces Bavariae claustris coenobiis ac clero toti imposuerunt exactionem inconsuetam pro expensis, canum, quod uulgo uocabatur die hundts steür
Datierung: 1373?
Fundstelle: Grüll,OÖRobot 167
- Belegtext:
pro expensis canum quae vulgariter nominatur huntstorar
Datierung: 1420
Fundstelle: Maurer,Fronhöfe III 540
- Datierung: vor 1758
Fundstelle: Haltaus 980
- Belegtext:
sehr selten ... muste vor die unterhaltung der hunde und an deren statt ein gewißes geld bezahlt werden, welches hundesteuer ... genennet wurde
Datierung: 1769
Fundstelle: Lennep,LandsiedelR. 493
- Belegtext:
die hundesteuer ... welche an einigen orten zur unterhaltung der jagdhunde des landes- und lehensherren gegeben wird
Datierung: 1775
Fundstelle: Adelung II 1322
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1781
Fundstelle: Scherz-Oberlin 711
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- in Google Books
- Fundstelle: Grass,BeitrRGAlpw. 225
Hundesteuer (II)
Erklärung:
Steuer des Hundehalters.
vgl.
Hundetaxe.
- Belegtext:
polizeiabgaben ... welche ... zu verhuetung [eines] nachtheils, so wie z.b. hunde- oder nachtigallen steuern, aufzuerlegen, die nothwendigkeit erfordern moechte
Datierung: 1809
Region/Autor/Textsorte:
Weimar
Fundstelle: Pölitz,Verf. I 2 S. 746
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- in Google Books
- Belegtext:
die den stadtgemeinen ertheilte berechtigung zur einführung einer hundesteuer. die zweifel ... bei einführung der von sehr vielen gemeinden in antrag gebrachten hundesteuer
Datierung: 1829
Fundstelle: Kamptz,Ann. XIII 354
Wort danach: Hundesteuermandat
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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