Wort davor: Hundspuffer

Hunderecht, Hundsrecht
vgl. Hundsteil.

Hunderecht (I)
Erklärung: Inbegriff der Vorschriften über 1Hunde.

Hunderecht (II)
Erklärung: Berechtigung eines (Grund-) Herrn bezüglich der 1Hunde.
Hunderecht (III)
Erklärung: übertragen.

Hunderecht (III 1)
Erklärung: "Recht" der Jagdhunde auf gewisse Teile des erlegten Wildes.
Hunderecht (III 2)
Erklärung: Anspruch des Bettlers auf Almosen.

Wort danach: Hunderoggen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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