Wort davor: Hundsgut

Hundehafer
vgl. Hundeven.

Hundehafer (I)
Erklärung: Abgabe von Hafer oder sonstigem Korn anstatt Aufnahme der herrschaftlichen Hunde.
Hundehafer (II)
Erklärung: Zahlung für den Hirtenhund.

Hundehafer (II 1)
Erklärung: an den Herrn des Hirten.
Hundehafer (II 2)
Erklärung: Abgabe der Gemeinde an den Hirten.
Hundehafer (III)
Erklärung: den Hundhafer ausdreschen verprügeln, vielleicht auch bloß schelten.

Wort danach: Hundshalsband

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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