(2Hundgeld)
Erklärung:
nach dem 2Hund (II 1) Landes bemessene Zahlung.
vgl.
Hundbede,
Hundertgeld.
2Hundgeld (I)
Erklärung:
bei Kaufpreis für Schmalzehnt.
Wort danach: Hundsgerber
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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