Wort davor: 1Hundegeld

(2Hundgeld)
Erklärung: nach dem 2Hund (II 1) Landes bemessene Zahlung.
vgl. Hundbede, Hundertgeld.

2Hundgeld (I)
Erklärung: bei Kaufpreis für Schmalzehnt.

2Hundgeld (II)
Erklärung: Zins für mit Tabak bestelltes Land.

Wort danach: Hundsgerber

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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