Wort davor: 1Hundertste

2hundertste

2hundertste (I)
Erklärung: allgemein.

2hundertste (II)
Erklärung: insbesondere der hundertste Pfennig als Abgabe.

Wort danach: hunderttalerisch

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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