Wort davor: Hunderter
hundertfünfzig
- Belegtext:
daß kein appellation-sach, da die klag unter hundert fuenfftzig gulden haupt-guts waere, angenommen [werden soll]
Datierung: 1600
Fundstelle: RAbsch. III 476
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Wort danach: Hundertfünfzigtalerschein
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