Wort davor: Hunde
Hundseigentümer
- Belegtext:
verordnet daß ... denen, die ... anzaige von einem frei herum laufenden hunde machen, eine belohnung von 1 fl. welcher ... von dem ... hunds-eigenthuemer einzuziehen ist, abgeraicht ... werden sollen
Datierung: 1792
Fundstelle: Reyscher,Ges. XIV 1083
Wort danach: Hundeister
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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