Wort davor: Hunddienst
Hundsdreck
Erklärung:
zur Bezeichnung eines wertlosen Gegenstandes.
- Belegtext:
[die Ganerben von W. einigen sich nach ererbtem Brauch, daß kein Ganerbe seinen Anteil einem] uzerben [höher als um drei Pfennige und] eynen hundesdreg
[verkaufen solle]
Datierung: 1333
Fundstelle: NassauUB. I 3 S. 171
- Datierung: 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Hans Sachs
Fundstelle: HalleNeudr. 126 S. 252
- Fundstelle: DWB. IV 2 Sp. 1933
- Fundstelle: Haltaus 976
Wort danach: Hunde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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