Wort davor: Huldlehen

huldlich
Erklärung: pflichtgemäß, entgegenkommend (von einem Anerkennungszins?).
Wortbildungshinweis: zu Hulde (I), Hulde (II).

Wort danach: Huldner

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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