Wort davor: Huldigungshandlung
Huldigungshofkommissär
Erklärung:
der die Huldigung für den Kaiser entgegennimmt.
- Belegtext:
mit welcher [Vollmacht] sich dieselben ... bey unserem bevollmächtigten huldigungshofkommissaer ... behörig auszuweisen, und alsdann den eid der treue fuer
sich, und in die seele ihrer komittenten abzulegen haben
Datierung: 1796
Fundstelle: Kropatschek,KKGes. VII 413
Wort danach: Huldigungsklausel
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