Wort davor: Hulder
huldig
huldig (I)
Erklärung:
wer Hulde (II) geleistet hat und demnach im Verhältnis der Hulde (III) zu einem Herrn steht.
huldig (II)
Erklärung:
vom Herrn, dem Hulde (III) getan wird.
- Belegtext:
de nemen öm [den Markgrafen von Brandenburg] vor ein huldigh heren
Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 969
- Belegtext:
Albrecht van B. ... wart or huldige here
Fundstelle: Schiller-Lübben II 330
Faksimile
- Fundstelle: DWB. IV 2 Sp. 1891
huldig (III)
Erklärung:
sich huldig machen den Treueid leisten.
- Belegtext:
zum beyspiel will ich setzen, daß ein hoeriges kind sich außerhalb landes ... besetze und einem andern herrn huldig mache ... faellt dann diesem kinde hiernaechst ein erbe zu:
so muß es zurueckkommen und sich auch huldig machen, dann ist es ein hoeriger und huldiger erbe
Fundstelle: Möser,Phant.(Voigt) III 196
Wort danach: huldigen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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