Wort davor: Huldeid

hulden
sprachliche Erläuterung: ahd. huldan, mhd. hulden.
vgl. huldigen.

hulden (I)
Erklärung: transitiv: jemanden sich geneigt machen.
Wortbildungshinweis: zu Hulde (I).
hulden (II)
Erklärung: Hulde (II) tun.

hulden (II 1)
Erklärung: jemandem hulden.
hulden (II 2)
Erklärung: als part. perf.: einer, dem der Treueid geschworen worden ist oder der den Treueid geschworen hat.
hulden (II 3)
Erklärung: in der Verbindung hulden (geloben) und schwören.
vgl. hulden (II 2).
hulden (III)
Erklärung: transitiv; vom Höheren gegen den Niederen: mit Huld behandeln, gnädig sein.
Wortbildungshinweis: zu Hulde (I).
hulden (IV)
Erklärung: in etwas hulden zustimmen.
hulden (V)
Erklärung: reflexiv: sich in die Hulde (I) eines Höheren empfehlen, ergeben (in Unterordnung oder Freundschaft).
hulden (VI)
Erklärung: Lehnwort im Polnischen und Tschechischen; holdowac«, holdovati Gastfreundschaft erweisen, jemandem gut gesinnt sein.

Wort danach: huldepflichtig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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